Wann darf ein deutscher Schornsteinfegerbetrieb im Wettbewerb beauftragt werden?
Der Wettbewerb innerhalb des deutschen Schornsteinfegerhandwerks beginnt in 2013. Ab dem 1. Januar 2013 kann ein Hauseigentümer jeden Betrieb, der die handwerksrechtliche Berechtigung besitzt Schornsteinfegerarbeiten auszuführen, z. B. mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, mit der Durchführung aller Schornsteinfegertätigkeiten (Kehren, Überprüfen und Messen) beauftragen, die nicht dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten sind (Kontrollaufgaben wie z.B. Kehrbuchführung, Feuerstättenbescheid). Andere Handwerksbetriebe, z.B. SHK-Betriebe, können somit beauftragt werden, wenn sie auch mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid, der spätestens zum 31. Dezember 2012 allen Eigentümern zugestellt sein muss. Die Preise für die im Wettbewerb erbrachten Schornsteinfegertätigkeiten sind dann frei aushandelbar. Für sie gibt es keine staatlich festgesetzten Gebühren mehr.